Firmenbuch

Zuletzt geändert

22/12/2023

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Was ist das Firmenbuch?

Möchtest du ein Unternehmen gründen, wird dir früher oder später der Begriff des Firmenbuchs über den Weg laufen. In diesem Artikel möchten wir dir erklären, was das Firmenbuch ist und welche Informationen man darin findet.

Das Firmenbuch

Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis. Darin sind wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden. Vorrangiger Zweck ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen.

Welche Informationen werden eingetragen?

Das Firmenbuch enthält zahlreiche Informationen, die vom Unternehmer teils verpflichtend und teils freiwillig bekanntzugeben sind. Neben den jeweils aktuellen Unternehmensdaten können auch historische Firmenbuchauszüge angefertigt werden, etwa um unternehmerische Vorgänge aus der Vergangenheit nachvollziehbar zu machen. Für den Geschäftsverkehr sind erfahrungsgemäß vor allem die nachfolgenden verpflichtenden Eintragungen von Interesse.

">Allgemeine Informationen:

           
  • Firmenbuchnummer (eine einzigartige Nummer, die vom Firmenbuchgericht im Zuge der Eintragung generiert wird)
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  • Firma (der eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt)
  •        
  • Rechtsform
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  • Sitz und Geschäftsanschrift
  •        
  • Geschäftszweig nach eigenen Angaben
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  • Vorhandensein etwaiger Prokuristen
  •        
  • Zweigniederlassungen
  •        
  • Hinweise zu laufenden Insolvenzverfahren
  •        
  • Betriebsübergänge und dazugehörige Haftungsausschlüsse

Bei Einzelunternehmern:

           
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift des Einzelunternehmers/der Einzelunternehmerin

Wer ist eingetragen?

Einzelunternehmer können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils über 700.000 Euro oder aber in einem Jahr einen Umsatz von über 1.000.000 Euro aufweist, wird die Eintragung verpflichtend. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) werden nicht eingetragen, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.

Wer führt das Firmenbuch?

Das Firmenbuch wird von den zuständigen Firmenbuchgerichten geführt. In Wien ist dies das Handelsgericht Wien, während in den Bundesländern die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesgerichten liegt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Sitz des Rechtsträgers.

Wie kann man Einsicht nehmen?

In das Firmenbuch kann jedermann Einsicht nehmen und Auszüge anfordern. Eine Datenabfrage hinsichtlich aller in Österreich gespeicherten Rechtsträger ist bei jedem Firmenbuchgericht, Notar, Anwalt und Wirtschaftstreuhänder möglich. Ebenso kann eine Firmenbuchabfrage über die vom Bundesministerium für Justiz beauftragten „Verrechnungsstellen“ erfolgen, wobei dies auch online möglich ist. Bei jeder Abfrage fallen Gebühren an.

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