Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Zuletzt geändert

24/1/2024

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Was ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Der Gewinn oder der Verlust eines Unternehmens wird immer zum Jahresende hin ermittelt. Dabei wird die Differenz zwischen der Summe aller Betriebseinnahmen und der Summe aller Betriebsausgaben ermittelt. Hier kommt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zum Einsatz. Sie ist ein vereinfachtes System der Gewinnermittlung, bei der nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben (in Bar oder über Bankkonten) berücksichtigt werden die zugeflossen bzw. abgeflossen sind.In diesem Artikel wird erklärt

           
  • was der Inhalt der EAR ist
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  • wer sie anwenden darf
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  • wie man Betriebseinnahmen und -ausgaben erfasst
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  • was zu den Betriebseinnahmen zählt
  •        
  • was zu den Betriebsausgaben zählt

Inhalt

Zählt man zu den Einnahmen-Ausgaben-Rechnern muss man folgende Aufzeichnungen führen:

Inhalte der EAR

  • Erfassung Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
  • Wareneingangsbuch
  • Anlagenverzeichnis
  • Lohnkonten (wenn Dienstnehmer beschäftigt werden)
  • Registrierkasse

Betriebe müssen unbedingt dann eine Registrierkasse verwenden, wenn

           
  • der Jahresumsatz je Betrieb 15.000 Euro und
  •        
  • die Barumsätze dieses Betriebes 7.500 Euro im Jahr überschreiten.

Dann wird die Führung eines elektronischen Aufzeichnungssystems verpflichtend.

Wer darf die EAR anwenden?

Doch wer zählt denn nun zu den Einnahmen-Ausgaben-Rechnern? Gewerbetreibende dürfen dann eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen, wenn

           
  • keine Buchführungspflicht besteht und
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  • Bücher auch nicht freiwillig geführt werden.

Die Verpflichtung zur doppelten Buchführung tritt erst dann ein, wenn der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren 700.000 Euro übersteigt. Überschreitet der Umsatz 1.000.000 Euro tritt er bereits ab dem Folgejahr ein.

Erfassung der Betriebseinnahmen und -ausgaben

Es gibt verschiedene Arten, wie du deine Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der EAR erfassen kannst. Hier haben wir ein paar Beispiele für dich aufgelistet:SteuerformularBist du ein Einzelunternehmer kannst du dich bei deinen Einnahmen und Ausgaben an das Steuerformular E1a richten. Dieses Formular wird im Zuge der Einkommensteuererklärung ausgefüllt. Es gibt eine konkrete Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben vor.Einnahmen-Ausgaben-JournalDieses Journal gibt einen Überblick sowohl für die Kontobewegungen, als auch die Barbewegungen. Es gehören jedoch keine Privateinlagen und Privatentnahmen, Geldflüsse zwischen Bank und Kasse sowie Anschaffungen, die abgeschrieben werden in das Einnahmen-Ausgaben-Journal.Aufzeichnung von Bankeinnahmen und BankausgabenSämtliche Kontoauszüge zu Geschäftsvorfällen sind zusammen mit dazugehörenden Einzelbelegen zu sammeln und einzuordnen. Die Sammlung der Kontoauszüge gilt als Aufzeichnung, sofern die Kontoauszüge vollständig vorhanden sind. Sie gelten auch dann als steuerliche Aufzeichnung, wenn die Konten auch private Geldbewegungen aufweisen.

Was zählt zu den Betriebseinnahmen?

Betriebseinnahmen sind Geldzuflüsse. Für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zählt beispielsweise:

           
  • Einnahmen aus Lieferungen, wie zum Beispiel für den Verkauf von Waren
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  • Einnahmen aus Leistungen, wie zum Beispiel für Werkleistungen oder Dienstleistungen
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  • Einnahmen aus Nebengeschäften, wie zum Beispiel aus Provisionen oder Zinsen
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  • Erhaltene Vorschüsse
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  • Erhaltene Anzahlungen
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  • Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagegütern
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  • Sachentnahmen, wie zum Beispiel die Entnahme von Waren für private Zwecke

Was zählt zu den Betriebsausgaben?

Alle Ausgaben, die du aufwendest, um deine betriebliche Tätigkeit auszuführen, gehören zu den Betriebsausgaben. Für die Aufnahme in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung müssen die Ausgaben bereits bezahlt sein. Dazu zählen beispielsweie:

           
  • Wareneinkauf, wie zum Beispiel Handelswaren, Verbrauchsmaterial, Roh- und Hilfsstoffe
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  • Personalkosten, wie zum Beispiel Löhne und Gehälter, sowie Lohnnebenkosten und Sozialaufwand
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  • Energiekosten, wie zum Beispiel für Strom und Heizung
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  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
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  • Abschreibungen nach AfA
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  • Geringwertige Wirtschaftsgüter
  •        
  • Reisekosten, die Fahrt- und Reisespesen sowie Tagesgelder und Übernachtungskosten beinhalten können
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  • Gebühren, wie zum Beispiel für Post, Gemeinde, Umlagen oder Telefon
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  • Honorare, die zum Beispiel für Steuerberater, Buchhaltung oder Rechtsanwalt anfallen
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  • Mietkosten zum Beispiel für Räume, Gebäude oder Lager
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  • Pachtbeträge, wie zum Beispiel für Maschinen
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  • Leasingbeträge, wie zum Beispiel für KFZ oder Geräte
  •        
  • Reparaturkosten, wie zum Beispiel an Maschinen, Gebäuden oder Geräten
  •        
  • Materialausgaben, wie zum Beispiel für Büro, Verpackung und Reinigung
  •        
  • Steuern und Abgaben, wie zum Beispiel Grundsteuer, Alkoholabgabe oder Werbeabgabe
  •        
  • Versicherungen, wie zum Beispiel betriebliche Sachversicherungen
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  • Werbekosten
  •        
  • Bankzinsen und Bankkosten sind nur bei ausschließlich betrieblich genutztem Bankkonto als Betriebsausgabe anerkannt

Wenn für bestimmte Ausgaben zum Teil auch private Nutzung anfällt, dann muss der private Anteil abgezogen werden.

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