Einkommensteuer

Zuletzt geändert

22/12/2023

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Was ist die Einkommensteuer?

In Österreich muss von allen natürlichen Personen, ab einer bestimmten Einkommenshöhe, die Einkommensteuer bezahlt werden. Diese Steuer wird vom Staat erhoben und ist mit verschiedenen Sätzen verbunden. Sie werden durch das Einkommen der Personen generiert. Betroffen sind insgesamt sieben Einkunftsarten, wozu zum Beispiel die Gehälter von Freiberuflern bzw. selbstständigen Unternehmern zählen.Wer unter diese Kategorie fällt und über 11.000€ im Jahr verdient, ist zur alljährlichen Einkommensteuer verpflichtet.Für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, wird diese Steuer als Lohnsteuer bezeichnet.

Einkommensteuer und Lohnsteuer: Was ist der Unterschied?

Die Lohnsteuer wird grundsätzlich von Personen erhoben, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Auseinander gehalten werden können die beiden Steuern schon anhand ihres Namens. Die Lohnsteuer bezieht sich auf den Lohn, also auf die Gehälter von Angestellten. Das Einkommen bezieht sich auf andere Entgelder, die freischaffend erzielt wurden.Außerdem ist es durchaus möglich, dass sowohl Lohn als auch Einkommen erzielt werden. Hier kommen dann eventuell sogar beide Steuererklärungen zum Einsatz.

Einkunftsarten

Das Einkommen kann aus bis zu sieben verschiedenen Einkunftsarten bestehen. Personen die auf diesen Einkunftsarten Gelder beziehen und über 11.000€ pro Jahr verdienen, sind zur Einkommensteuererklärung verpflichtet.

           
  • Betriebiche Einkünfte
  •         Land- und Forstwirtschaft        
  • Selbstständige Arbeiten
  •        
  • Gewerbebetieb
  •        
  • Außerbetiebliche Einkünfte
  •         Nicht selbstständige Arbeiten        
  • Vermietung & Verpachtung
  •        
  • Kapitalvermögen
  •        
  • Sontige Einkünfte (z.B.: Grundstücksveräußerungen)

Sonstiges

           
  • Alle anderen Einkünfte anderer Art sind von der Einkommensteuer nicht betroffen.
  •        
  • Auch ist man von der Einkommensteuer befreit insofern das Basiseinkommen von 12.600 € als Arbeitnehmer/in bzw. 11.000 € als Selbstständige/r nicht überschritten wird.
  •        
  • Für Juristische Personen gilt anstatt der Einkommensteuer die Körperschaftsteuer.
  •        
  • Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen werden von den Einkünften abgezogen.

Tariftabelle

In folgenden zeigen wir dir die Tariftabelle, die dir anzeigt, welcher Prozentsatz vom Einkommen abgezogen wird.

Einkommensteuer

Die Tabelle zu den genauen Steuersätzen der Einkommensteuer findest du hier: Einkommensteuer Grundtabelle 2018

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