Umsatzsteuervoranmeldung

Zuletzt geändert

14/2/2024

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Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung geht es grundsätzlich darum, dass Unternehmen die eingenommene Umsatzsteuer beim Finanzamt melden und abführen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss vierteljährlich bzw. monatlich gemacht werden und wird bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung berücksichtigt.Als Unternehmer kannst du die abziehbaren Vorsteuer, vom Betrag der Umsatzsteuer abziehen. Der Restbetrag muss ans Finanzamt abgegeben werden. Sollte bei der Berechnung ein Negativbetrag entstehen, so erhälst du umgekehrt Geld vom Finanzamt zurück.

Umsatzsteuer (Engtgelt x Steuersatz) - abziehbare Vorsteuer = Zahllast/Gutschrift

Hintergrundgedanke der Umsatzsteuervoranmeldung

Eigentlich könnte das ganze auch einmal jährlich gemacht werden, also warum der ganze Aufwand? Sicherheit – Die Aufteilung soll für den Staat das Risiko eines Zahlungsausfalles reduzieren. Für den Unternehmer soll so die Zahlung der Umsatzsteuer vereinfacht und finanzieller Druck reduziert werden. In Österreich wird die Umsatzsteuervoranmeldung über FinanzOnline oder das U30 Formular eingereicht.  

 UmsatzUVA-Abgabe(Umsätze des Vorjahres)

Jahreserklärung (Umsätze des laufenden Jahres)

Umsatz

UVA-Abgabe (Umsätze des Vorjahres)

Jahreserklärung (Umsätze des laufenden Jahres)

Zahlung

0 Euro bis 35.000 Euro**
(Kleinunternehmer)

Nein

Nein(*)

Nein(*)

0 Euro bis 35.000 Euro
(Verzicht auf Kleinunternehmerbefreiung)
Nein Ja Quartal

35.000 Euro bis 100.000 Euro

Quartal

Ja

Quartal

über 100.000 Euro

Monat

Ja

Monat

Betroffene Unternehmen

Unternehmerinnen/Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 35.000 Euro überstiegen haben, sind verpflichtet, vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Bei einem Vorjahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sind monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.

Fristen

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist spätestens am 15. (Fälligkeitstag) des zweitfolgenden Kalendermonats (bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum bis zum 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar) einzureichen. Ergibt sich eine Zahllast, muss diese spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden.Beispiel:Monatszahler: Die Zahllast für den Monat Mai ist am 15. Juli zu entrichten und die UVA muss spätestens am 15. Juli eingereicht werden.Vierteljahreszahler: Die Zahllast für das dritte Kalendervierteljahr (Juli bis September) ist am 15. November fällig. An diesem Tag muss auch spätestens die UVA eingereicht werden.Auf dem Erlagschein müssen unbedingt der Zeitraum – der betreffende Monat bzw. das Kalendervierteljahr – und die Höhe der Zahllast angegeben werden.

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