Insolvenz

Zuletzt geändert

22/12/2023

Flow Library Asset 4

Was ist Insolvenz?

Was ist Insolvenz und was sind Gründe dafür? In diesem Beitrag möchten wir dir alles rund um das Thema Insolvenz erklären.Unter Insolvenz versteht man die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Das Unternehmen ist somit nicht mehr in der Lage, Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern zu erfüllen. Die Insolvenz wird auch Konkurs genannt.

Gründe für eine Insolvenz

Im Insolvenzrecht sind drei mögliche Gründe für die Insolvenz aufgeführt:

     
  • Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen kann seine fälligen Schulden nicht begleichen.
  •  
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen wird zum Zeitpunkt der Fälligkeit seiner Schulden voraussichtlich nicht in der Lage sein, diese zu begleichen.
  •  
  • Überschuldung: Das Vermögen des Unternehmens ist kleiner als seine Schulden. Vermögen und Schulden sind in diesem Sinne nicht unbedingt mit ihren bilanziellen Werten anzusetzen, sondern mit ihren tatsächlichen Werten. Diese können (etwa im Falle von stillen Reserven) teilweise recht deutlich voneinander abweichen.

Wenn einer dieser drei Fälle vorliegt, hat die Geschäftsführung unverzüglich Insolvenz zu erklären. Wird die Insolvenzerklärung nicht oder nicht rechtzeitig gestellt, so müssen die Verantwortlichen für diese Insolvenzverschleppung mit Konsequenzen rechnen.

Insolvenzverfahren

Allgemeines:Das Insolvenzverfahren hat ursprünglich die Liquidation des insolventen Rechtsträgers zum Ziel. Sämtliches Vermögen des Schuldners soll zu Geld gemacht und dieses unter allen Gläubigern gleichmäßig aufgeteilt werden. Neben dieser Verwertungsfunktion des Insolvenzverfahrens gibt es die Sanierungsfunktion mit dem Ziel, Unternehmen durch teilweise Entschuldung zu sanieren und in den Wettbewerb wieder zu integrieren. Diese Form der Sanierung erfolgt durch Ausgleich oder Zwangsausgleich und seit 1. Juli 2010 durch einen Sanierungsplan, der an deren Stelle getreten ist. Als drittes und jüngstes Ziel ist die Entschuldung natürlicher Personen im Rahmen des Schuldenregulierungsverfahrens seit 1995 zu nennen.Es sind sowohl der Schuldner selbst als auch jeder Gläubiger legitimiert, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bewirkt auch eine Prozess- und Exekutionssperre. Sämtliche Gläubiger müssen sich zur Durchsetzung ihrer Forderungen am Insolvenzverfahren beteiligen. Der Schuldner verliert mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Form des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung oder des Konkurses seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen. Rechtshandlungen des Schuldners über sein Vermögen sind dadurch unwirksam.

Verfahrensarten nach IRÄG2010

Das neue, am 1. Juli 2010 in Kraft getretene Insolvenzrecht, das in der Insolvenzordnung (IO) geregelt ist, kennt folgende Verfahrensarten:

     
  • Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
  •  
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
  •  
  • Konkursverfahren
  •  
  • Schuldenregulierungsverfahren

Testen Sie Informer jetzt 30 Tage lang kostenlos!

Testen Sie Informer jetzt ein ganzes Jahr lang kostenlos!

Kostenlos ausprobieren