Kleinunternehmerregelung

Zuletzt geändert

14/2/2024

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Die Kleinunternehmerregelung - Was ist das?

In unserem Unternehmerportal haben wir Dir schon die verschiedensten Unternehmensformen und -arten vorgestellt. Nun möchte wir Dir die Kleinunternehmerregelung vorstellen. Aber wer ist denn überhaupt ein Kleinunternehmer? Ein Kleinunternehmer ist jemand, der als Selbstständiger in Österreich eine Umsatzgrenze von 35.000 Euro nicht überschreitet. Diese Umsatzgrenze darf jedoch einmal in 5 Kalenderjahren um maximal 15% überschritten werden. Dann greift die Kleinunternehmerregelung und es ergeben sich Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer und der Sozialversicherung.

Inhalt dieses Artikels:

        Inhalte der Kleinunternehmerregelung         Befreiung der Umsatzsteuer         UID, UVA etc.         Vorteile der KleinunternehmerKleinunternehmerregelungGilts Du als Kleinunternehmer, kommen einige Änderungen auf dich zu. In deinem normalen Geschäftsalltag, stellst natürlich Rechnungen aus etc.. Als Kleinunternehmer jedoch, darfst Du keine Umsatzsteuer für Deine Leistungen berechnen. Es gilt also: Netto = Brutto. Du schreibst lediglich die Nettobeträge aus und der Nettobetrag entspricht somit dem Bruttobetrag. Damit gilt aber auch folgendes: Mit der Kleinunternehmerregelung bist Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Das heißt, dass es Dir nicht möglich ist, die von anderen Unternehmen gestellte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzuerhalten.

Befreiung der UmsatzsteuerAls Kleinunternehmer hast Du die Möglichkeit, auf die Befreiung der Umsatzsteuer zu verzichten. Diesen Verzicht musst du schriftlich beim Finanzamt erklären. Was hieße das nun für Dich? Mit dem Verzicht ist es Dir möglich, Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Du führst diese ans Finanzamt ab und darfst ebenfalls die Vorsteuer geltend machen. Entscheidest Du dich für den Verzicht, bindet die Optionserklärung mindestens für das Jahr, für das sie abgegeben worden ist und weitere 4 Jahre. Die Optionserklärung kann erst nach der Bindungsfrist widerrufen werden.

UID, UVA etc.Greift bei Dir die Kleinunternehmerregelung musst Du, wenn Du Umsatzsteuer befreit bist, auf Deinen Rechnungen keine UID angeben. Du musst sie nur angeben, wenn die Erwerbsschwelle/Leistungsschwelle überschritten oder auf die Anwendung der Erwerbsschwelle/Leistungsschwelle verzichtet wurde. Auch eine UVA musst Du als Kleinunternehmer nicht abgeben, es sei denn, das Finanzamt fordert dich dazu auf. Es ist jedoch sinnvoll, eine interne UVA zu erstellen, wenn wegen Wareneinkäufen aus der EU (innergemeinschaftliche Erwerbe) oder Dienstleistungsbezügen von ausländischen Unternehmern Umsatzsteuer zu zahlen ist. Mit der Kleinunternehmerregelung muss man grundsätzlich auch keine Jahresumsatzsteuererklärung abgeben.

Vorteile der KleinunternehmerregelungDa Du keine Umsatzsteuer ausweisen musst kann sich dies, falls Du hauptsächlich private Kunden hast, positiv auswirken, da Du deine Leistung günstiger (ohne Umsatzsteuer) anbieten kannst. Sollten Deine Kunden jedoch hauptsächlich Unternehmen sein, ist eine normale Besteuerung von Vorteil, da diese Unternehmen selbst Vorsteuerabzugsberechtigt sind und im Endeffekt nur Deinen Nettobetrag zahlen müssen. Diese Unternehmen erhalten dann die an Dich gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder zurück. Der Vorteil für Dich besteht dann darin, dass Du selbst berechtigt bist die gezahlten Vorsteuern vom Finanzamt für Einkäufe (Computer o.ä.) zurück zu erhalten. Der Aspekt des Vorsteuerabzugs ist besonderes dann für Dich interessant, wenn Du zu Beginn Deiner Tätigkeit größere Anschaffungen planen und so einen Teil Deiner Investitionen zurückerhalten möchtest.

ZusammenfassungHier ist zum Schluss nochmal eine kleine Zusammenfassung für Dich:

Zusammenfassung der Kleinunternehmerregelung
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