Belegerfassung einfach gemacht
Dank der automatischen Belegerfassung von Informer bringst du endlich Ordnung in deine Buchhaltung! Digitalisiere deine Belege und Rechnungen sobald diese aufkommen und lege sie einfach in der Cloud ab. Du kannst Belege zum Beispiel per E-Mail an deine online Buchhaltung senden. Außerdem kannst du von Papierbelegen oder Rechnungen ganz einfach mit der Informer APP für iOS und Android ein Foto machen und hochladen. Wo und wann auch immer du möchtest!

Spare Zeit dank automatisierter Belegerkennung
Mit den Automatisierungen von InformerOnline sparst du als Unternehmer viel Zeit. Die automatische Belegerkennung von Informer liest Rechnungsinformationen nämlich automatisch aus, sodass du kaum mehr etwas selbst ausfüllen musst. Solltest du E-Rechnungen empfangen, kannst du diese sogar vollständig automatisch buchen.
Kategorisiere deine Belege
Ordne die in Informer erfassten Belege direkt einer passenden Kategorie zu. Auch hier hilft dir die automatische Belegerfassung von Informer! Du kannst deine Kategorien und Sachkonten nach belieben erweitern und alles direkt korrekt verbuchen.


Die Macht von UBL
Eine UBL-Rechnung ist eine E-Rechnung im XML-Format enthält. Diese Datei enthält alle Rechnungsinformationen und kann von einer modernen Buchhaltungssoftware wie InformerOnline eingelesen werden.
Kostenlose Registrierung bei PEPPOL
Bei InformerOnline kannst du dich kostenlos im PEPPOL-Netzwerk registrieren. Mit PEPPOL können andere verbundene Unternehmen Rechnungen direkt an dein Peppol Konto senden. Aufgrund der verpflichtenden Verifizierung bei PEPPOL und des sicheren Netzwerks ist die Rechnungsstellung schneller und sicherer als per E-Mail.
Aktuell Umsatzsteuervoranmeldung dank laufender Belegerfassung
Wenn du eine Belege mit InformerOnline digitalisierst, wird die Umsatzsteuervoranmeldung automatisch für dich generiert. Wir legen die Steuerbeträge deiner Rechnungen direkt an der richtigen Stelle der UVA an. So weist du immer, ob bzw. wie viel Steuern du zahlen musst oder vielleicht etwas von den Steuerbehörden zurück bekommst.
