Gewerbe-Anmeldung in Österreich

Zuletzt geändert

22/12/2023

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Gewerbe-Anmeldung in Österreich – Wie melde ich mein Gewerbe an?

In diesem Artikel möchten wir dir ganz einfach erklären, wie du dein Gewerbe anmeldest und was du bei der Gewerbe-Anmeldung beachten musst!

Bevor du ein Gewerbe anmelden kannst, brauchst du eine Gewerbe-Berechtigung. Diese bekommt man bei der Gewerbe-Behörde. Welche Gewerbe-Behörde zuständig ist, entscheidet der Standort des Unternehmens. Zuständige Behörden sind

  • die Bezirks-Hauptmannschaft.
  • der Stadt-Magistrat.
  • (nur in Wien) das Bezirks-Amt.

Die Gewerbe-Anmeldung kannst du persönlich oder schriftlich erledigen. Es ist ebenfalls per E-Mail, Internet oder Telefax möglich. Möchtest du ein Gewerbe anmelden, musst du verschiedene Unterlagen bzw. Urkunden vorlegen. Welche Urkunden du benötigst, hängt davon ab, welche Art von Gewerbe du anmelden möchtest. Über Kosten brauchst du dir keine Gedanken zu machen – die Gewerbe-Anmeldung ist kostenlos! Die Wirtschaftskammer in Österreich steht dir ebenfalls tatkräftig zur Seite und kann dich auf Wunsch bei der Gewerbe-Anmeldung unterstützen. Zusätzlich kann sie die Gewerbe-Anmeldung per elektronischem Weg direkt an die zuständige Gewerbe-Behöre übermitteln.

So, dies waren nun die ersten Informationen die du benötigst, um ein Gewerbe anzumelden!

Im weiteren Verlauf diesen Artikels, erklären wir dir folgendes:

  1. Wie wird ein Gewerbe angemeldet?
  2. Der Eintrag ins Gewerbe-Register
  3. Die Gewerbe-Anmeldung bei Einzelunternehmen
  4. Was Gewerbe mit Befähigungs-Nachweis sind
  5. Was Gewerbe mit Rechtskraft-Vorbehalt sind

Wie wird ein Gewerbe angemeldet?

Die Anmeldung erfolgt mit sämtlichen Unterlagen bei der Gewerbe-Behörde. Wie du die Anmeldung machst, kannst du selbst entscheiden:

  • persönliche Anmeldung
  • per Post
  • mit Telefax
  • per E-Mail
  • über Internet

Der Eintrag ins Gewerbe-Register

Die Behörde hat 3 Monate Zeit für den Eintrag ins Gewerbe-Register. Der Eintrag ins Gewerbe-Register wird nur dann gemacht, wenn alle gesetzlichen Regeln dafür erfüllt sind. Die Behörde muss den Gewerbe-Inhaber über den Eintrag informieren. Das macht die Behörde mit einem Dokument. Das Dokument wird zugesandt.

Die Gewerbe-Anmeldung bei Einzelunternehmen

Für die Anmeldung von Einzelunternehmen sind folgende Angaben erforderlich:

  • Angaben, welches Gewerbe man anmelden möchte
  • Angaben über den geplanten Standort des Gewerbes
  • gültiger Reisepass oder Geburts-Urkunde
  • Staats-Bürgerschafts-Nachweis
  • Heirats-Urkunde (nur bei einer Namens-Änderung nach der Geburt)
  • Melde-Bestätigung (nur, wenn der Wohnsitz nicht in Österreich ist)
  • Personen aus Dritt-Staaten brauchen eine gültige Aufenthalts-Berechtigung
  • unter bestimmten Bedingungen ist eine Strafregister-Bescheinigung vorzulegen

Ein kleiner Hinweis: Ist für das Gewerbe keine weitere Vorschrift einzuhalten, kann nach der Anmeldung sofort mit der Gewerbe-Tätigkeit begonnen werden.

Gewerbe mit Befähigungs-Nachweis

Für viele Gewerbe ist ein Befähigungs-Nachweis erforderlich. Diese Gewerbe nennt man reglementierte Gewerbe. Das sind Gewerbe, für die besondere Regeln und Vorschriften gelten. Es gibt verschiedene Befähigungs-Nachweise. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Meister-Prüfung
  • Unternehmer-Prüfung
  • Studien-Abschluss
  • Schul-Zeugnisse
  • Arbeits-Zeugnisse
  • und noch andere mehr

Fehlt dem Unternehmer der Befähigungs-Nachweis, braucht man einen Geschäftsführer mit Befähigungs-Nachweis. Ob jemand genug Erfahrung für ein Gewerbe hat, kann die Behörde auch prüfen. Dafür muss man bei der Behörde einen Antrag stellen.

Auch hier ein kleiner Hinweis:
Wenn die Behörde die Erfahrung erst prüfen muss, darf man nicht sofort mit der Gewerbe-Tätigkeit beginnen. Man muss auf einen Bescheid der Behörde warten. Der Bescheid muss rechtskräftig sein.

Gewerbe mit Rechtskraft-Vorbehalt

Bei Gewerben mit Rechtskraft-Vorbehalt wird die Zuverlässigkeit für die Gewerbe-Ausübung geprüft. Zuverlässigkeit bedeutet, man kann diesem Unternehmen vertrauen. Das gilt auch für Personen. Für die Gewerbe-Berechtigung ist ein rechtskräftiger Bescheid über die Zuverlässigkeit erforderlich. Manche Gewerbe müssen dazu noch eine Haftpflicht-Versicherung nachweisen. Oder eine Haftungs-Absicherung. Zu diesen Gewerben zählen zum Beispiel:

  • Bau-Gewerbe
  • Immobilien-Treuhänder
  • Versicherungs-Vermittler
  • Vermögens-Berater
  • und noch einige andere mehr

Ein kleiner Hinweis:
Bei Gewerben mit Rechtskraft-Vorbehalt muss man auf den Bescheid der Behörde warten. Der Bescheid muss rechtskräftig sein. Erst dann darf man mit der Gewerbe-Tätigkeit beginnen.

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