Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)?
Neben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die Aktiengesellschaft (AG) die bekannteste Form der Kapitalgesellschaft. Sie kann im Gegensatz zu einer KG oder OG, die zu den Personengesellschaften zählen, nur durch eine Person errichtet werden. Das heißt, dass eine AG eine Rechtspersönlichkeit besitzt und somit Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann. Zusätzlich kann eine AG klagen, aber auch angeklagt werden.
Gründung
Um eine Aktiengesellschaft gründen zu können, müssen verschiedenste Anforderungen erfüllt werden. Dazu zählen unter anderem der Abschluss einer Satzung in Notariatsaktsform, sowie eine Eintragung mittels dem Firmenbuchgesuch. Beispiele für Inhalte dieser beiden Kategorien sind:
Abschluss einer Satzung:
- Firma
- Sitz
- Unternehmensgegenstand
- Höhe des Grundkapitals
- Etc.
Firmenbuchgesuch:
- Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
- Beglaubigte Musterzeichnung der Vorstandsmitglieder
- Gründungsbericht und Prüfungsbericht der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtrats
Zu der Gründung einer AG gehört ebenfalls ein gewisses Grundkapital, auch Mindestnennbetrag genannt. Im Falle der AG beläuft sich die Höhe des Grundkapitals auf 70.000 Euro. Ein Viertel davon, also 17.500 Euro, müssen direkt bei der Gründung eingezahlt werden.
Organe und Geschäftsführung einer AG
Innerhalb der verschiedenen Gesellschaften gibt es unterschiedliche Organe. Eine AG setzt sich aus der Geschäftsführung bzw. Vorstand zusammen, sowie einem Aufsichtsrat und einer Hauptversammlung.
Geschäftsführung
Wie auch die GmbH hat jede AG einen oder mehrere Geschäftsführer, die vom Aufsichtsrat berufen werden. Sie vertreten das Unternehmen nach außen hin und bilden gemeinsam den Vorstand.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat muss bei einer AG von Anfang an vorhanden sein. Zu seinen Aufgaben zählen die Ernennung und die Überwachung des Vorstands. Außerdem vertritt der Aufsichtsrat die Interessen der AG gegenüber dem Vorstand. Um Mitglied im Aufsichtsrat zu werden, muss von der Hauptversammlung ernannt und gewählt werden.
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist ein beschließendes Organ. Bei der GmbH handelt es sich dabei um die Gesellschafterversammlung, bei der AG um die Hauptversammlung. Hier kommen die Anteilseigner (Aktionäre) mindestens einmal pro Jahr zusammen, um wichtige Entscheidungen zu fällen.
Haftung
Grundsätzlich haftet nur die Gesellschaft mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, d.h. es besteht keine direkte oder persönliche Haftung der Aktionäre. Die Verpflichtung der Aktionäre zur Leistung der Einlagen wird durch den Ausgabebetrag der Aktien begrenzt. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Über vertrauliche Angaben haben sie Stillschweigen zu bewahren. Vorstandsmitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet.
Buchführung und G&V-Verteilung in einer Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) ist Formkaufmann und muss daher eine doppelte Buchführung nach den Vorschriften des UGB betreiben. Dazu zählt auch die Erstellung einer Bilanz am Jahresende.
Die Gewinnverteilung richtet sich wie auch bei der GmbH nach den Geschäftsanteilen der Anteilseigner (Aktionäre). Je mehr Anteile (Aktien) an der AG ein Aktionär besitzt, desto größer ist auch seine Gewinnbeteiligung. Die Summe je Aktie, den eine AG an ihre Aktionäre ausschüttet, nennt man Dividende. Sie wird von der Hauptversammlung festgelegt.
Steuern und Sozialversicherung
Die Gesellschaft ist eigenes Steuersubjekt. Die Gewinne werden mit 25 % Körperschaftsteuer besteuert. Es ist eine Mindestkörperschaftsteuer von 3.500 Euro pro Jahr zu entrichten (auch wenn die Gesellschaft Verluste macht). Von den Gewinnausschüttungen an die Aktionäre sind 27,5 % Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen (Endbesteuerung). Für Gewinnausschüttungen an Aktionäre besteht in der Regel keine Sozialversicherungspflicht. Für Entgelte von Vorstandsmitgliedern sind i.d.R Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
Vorteile und Nachteile einer AG
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine beliebte Gesellschaftsform bei mittelständischen Unternehmen. Doch wie jede Unternehmensform, hat sie sowohl Vorteile als auch Nachteile.
Die Vorteile einer AG umfassen:
- Haftungsbeschränkung auf Aktienwert
- Eigene Rechtsfähigkeit und hohe Reputation
- Problemlose Übertragbarkeit von Anteilen
- Finanzielle Unabhängigkeit durch Börsengang
Und das sind die Nachteile einer AG:
- Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig
- Hoher Verwaltungsaufwand
- Pflicht zur Bilanzierung nach HGB
- Hohes Grundkapital von 50.000 €
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