Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung geht es grundsätzlich darum, dass Unternehmen die eingenommene Umsatzsteuer beim Finanzamt melden und abführen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss vierteljährlich bzw. monatlich gemacht werden und wird bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung berücksichtigt.
Als Unternehmer kannst du die abziehbaren Vorsteuer, vom Betrag der Umsatzsteuer abziehen. Der Restbetrag muss ans Finanzamt abgegeben werden. Sollte bei der Berechnung ein Negativbetrag entstehen, so erhälst du umgekehrt Geld vom Finanzamt zurück.
Hintergrundgedanke der Umsatzsteuervoranmeldung
Eigentlich könnte das ganze auch einmal jährlich gemacht werden, also warum der ganze Aufwand? Sicherheit – Die Aufteilung soll für den Staat das Risiko eines Zahlungsausfalles reduzieren. Für den Unternehmer soll so die Zahlung der Umsatzsteuer vereinfacht und finanzieller Druck reduziert werden. In Österreich wird die Umsatzsteuervoranmeldung über FinanzOnline oder das U30 Formular eingereicht.
Umsatz | UVA-Abgabe (Umsätze des Vorjahres) |
Jahreserklärung (Umsätze des laufenden Jahres) |
Zahlung |
0 Euro – 30.000 Euro (Kleinunternehmer) |
Nein | Nein | Nein |
0 Euro – 30.000 Euro (Verzicht auf Kleinunternehmerbefreiung) |
Nein | Ja | Quartal |
30.000 Euro – 100.000 Euro | Quartal | Ja | Quartal |
über 100.000 Euro | Monat | Ja | Monat |
Betroffene Unternehmen
Unternehmerinnen/Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 35.000 Euro überstiegen haben, sind verpflichtet, vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Bei einem Vorjahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sind monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
Fristen
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist spätestens am 15. (Fälligkeitstag) des zweitfolgenden Kalendermonats (bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum bis zum 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar) einzureichen. Ergibt sich eine Zahllast, muss diese spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden.
Beispiel:
Vierteljahreszahler: Die Zahllast für das dritte Kalendervierteljahr (Juli bis September) ist am 15. November fällig. An diesem Tag muss auch spätestens die UVA eingereicht werden.
Auf dem Erlagschein müssen unbedingt der Zeitraum – der betreffende Monat bzw. das Kalendervierteljahr – und die Höhe der Zahllast angegeben werden.