Lohnsteuerausgleich

Zuletzt geändert

22/12/2023

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Was ist der Lohnsteuerausgleich?

Mit dem Lohnsteuerausgleich, der auch Arbeitnehmerveranlagung (ANV) genannt wird, kann man sich das Geld zurück holen, dass man an Steuern im letzten Jahr zuviel bezahlt hat. Liegt der Lohnzettel beim Finanzamt vor, kann der Steuerausgleich für fünf Jahre rückwirkend beim Finanzamt durchgeführt werden.In diesem Artikel erklären wir dir schnell und einfach, was ein Lohnsteuerausgleich ist!

Lohnsteuerausgleich & Arbeitnehmerveranlagung

Wie oben bereits erklärt ist ein Lohnsteuerausgleich möglich, sobald der Jahres Lohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt vorliegt. In der Regel geschieht das zwischen Januar und Februar im darauffolgenden Jahr. Arbeitgeber sind verpflichtet den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einzureichen.Eine Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu maximal fünf Jahre rückwirkend berechnet und jederzeit beim Finanzamt oder online durchgeführt werden. Es gibt die antragslose Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich), die seit 2017 auch ohne Antrag und somit automatisch durch das Finanzamt erfolgt. Die zu viel bezahlte Lohnsteuer wird vom Finanzministerium ohne Antrag auf das Konto überwiesen.

Arbeitnehmerveranlagung mit Antrag

Für einige Berufsgruppen kommt eine antrangslose Arbeitnehmerveranlagung nicht infrage. Dazu zählen Selbstständige und Freiberufler. Sie müssen eine Einkommensteuererklärung jährlich einreichen. Das funktioniert dann wie folgt:

           
  • Jahreslohnzettel liegt dem Finanzamt vor.
  •        
  • Online die Summe der Rückerstattung oder Nachzahlung ausrechnen.
  •        
  • Formular online oder direkt beim Amt ausfüllen und einreichen.
  •        
  • Geld auf das Steuerkonto ausgezahlt bekommen (oder nachzahlen).

Lohnst sich ein Ausgleich für Arbeitnehmer?

Ein Lohnsteuerausgleich lohnt sich fast immer. Es kann dabei zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung unterschieden werden:Pflichtveranlagung bedeutet, dass du durch mehrere Bezüge dazu verpflichtet bist eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Das bedeutet, du musst im Folgejahr für das vorherige Jahr einen Lohnsteuerausgleich per Pflichtantrag durchführen.Antragsveranlagung ist im Gegensatz dazu freiwillig. Du kannst selbst entscheiden, ob du eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einbringst und durchführen möchtest.Möchtest du detaillierte Informationen zum Thema Lohnsteuerausgleich, dann klicke bitte hier!

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