Vereinsbuchhaltung: Alles was du wissen musst!

Vereinsbuchhaltung: Alles was du wissen musst!

Nicht nur Unternehmer sind zur Buchhaltung verpflichtet, auch in Vereinen besteht die Pflicht zur Vereinsbuchhaltung. Egal ob Sport- oder gemeinnütziger Verein, auch du musst deine Einnahmen vor dem Finanzamt rechtfertigen können. Vielen Mitgliedern eines Vereins ist dies oft gar nicht bewusst. Doch was verstehen wir eigentlich unter dem Begriff Vereinsbuchhaltung? In diesem Blog erfährst du alles, was du wissen musst.

Was ist eine Vereinsbuchhaltung?

Ganz einfach formuliert handelt es sich darum, dass alle Einnahmen und Ausgaben verwaltet und gesteuert werden. Nicht nur alle Vereinsmitglieder, sondern auch der Staat haben das Recht darüber informiert zu werden, wie es um die finanziellen Mittel des Vereins bestellt ist. Dies ist auch im Bürgerlichen Gesetzbuch DGB so festgelegt. Der Verein muss also Rechenschaft für die Vergangenheit ablegen und für die Zukunft die Finanzen richtig Steuern. Aus diesem Grund unterliegen Vereine genauso wie ein Unternehmen der Buchhaltungspflicht. Diese Buchhaltungspflicht besteht ab dem Moment in dem ein Verein eingetragen ist und am wirtschaftlichen Verkehr als juristische Person teilnimmt. Dies gilt auch für Vereine, die nicht die Absicht haben Gewinne zu erzielen.

Wie sieht die Vereinsbuchhaltung in der Regel aus?

In der Regel müssen Vereine keinen Jahresabschluss machen. Es muss lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchgeführt werden. Die Vereinsbuchhaltung sind die folgenden Punkte wichtig:

  • Die Wiedergabe aller Einnahmen und Ausgaben in vollständiger und geordneter Form.
  • Belege und Unterlagen müssen für alle Vorgänge zur Verfügung stehen.
  • Über das Vereinsvermögen muss in einem separaten Verzeichnis Auskunft gegeben werden.

Das Vier-Sphären-Modell

Um deine Geldflüsse zu ordnen und für das Finanzamt nachvollziehbar zu gestalten hilft dir das Vier-Sphären-Modell.

  • Zur Sphäre 1 gehören Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Spenden etc.
  • Zur Sphäre 2 gehören alle Einnahmen aus Veranstaltungen.
  • Zur Sphäre 3 zählen alle Vermögenswerte. Darunter fallen Einkünfte aus Kapitalvermögen, Pachtverträgen oder aus einem passiven Sponsoring.
  • Zu Sphäre 4 zählen z. B. Einnahmen aus dem Vereinslokal oder aus einem aktiven Sponsoring.

Der Kontenrahmen

Um deine Vereinsbuchhaltung sachgemäß zu führen, brauchst du den richtigen Kontenrahmen. In Österreich ist dies der
SKR 49
und in Deutschland der
DATEV nr. 49.
Wir hoffen sehr, dass wir dir mit diesem Beitrag weiterhelfen konnten. Wusstest du, dass gemeinnützige Vereine das Buchhaltungsprogramm von InformerOnline kostenlos nutzen können? Hier erfährst du mehr.

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