Pflichtangaben und Bestandteile einer Rechnung
Die Pflicht zum Schreiben von Ausgangsrechnungen ist gesetzlich geregelt und daher muss dies jedes Unternehmen tun. Doch was sind die Pflichtangaben einer Rechnung? Dies zeigen wir dir im folgenden Artikel.
Erforderliche Bestandteile einer Rechnung
Die erforderlichen Angaben in einer Rechnung (Pflichtangaben einer Rechnung) sind im §14 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) geregelt.
Welche Angaben dürfen nicht fehlen?
Für deine Buchhaltung ist es sehr wichtig, dass deine Rechnungen vollständig sind. Diese Punkte müssen enthalten sein Pflichtangaben einer Rechnung
- Steuernummer
- Der Name und die vollständige Adresse des Empfängers
- Rechnungsnummer (als fortlaufende Nummer*)
- Art der erbrachten Leistung
- Die Anzahl der Stunden (falls zutreffend)
- Das Lieferdatum der erbrachten Leistung
- Das Stundenhonorar (falls zutreffend)
- Netto honorar
- Die Steuer
- Die Umsatzsteuer (wenn du umsatzsteuerpflichtig bist**)
- Sonstige Steuern und Abgaben, wenn diese im Rechnungsbetrag enthalten sind.
- Das Bruttohonorar
- Das Zahlungsziel
- Das Datum der Rechnungsstellung und deine Unterschrift Folgendes gilt es noch zu beachten:
- Übersteigt eine Rechnung mehr als 10 000 Euro, muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfänger angegeben werden.
- Wird für die erbrachte Leistung oder für die gelieferte Ware keine Steuer erhoben, so ist ein Hinweis darauf erforderlich, dass eine Steuerbefreiung gilt. Eine Rechnung kann zusätzlich einen Hinweis auf die Zahlung beinhalten. Dies ist aber keine der Pflichtangaben einer Rechnung. Es kann auf diese Weise aber ein Zahlungsziel angegeben werden. Gewährt ein Unternehmer Skonto, so muss das in der Rechnung angegeben werden. Der Skontobetrag und die Zahlungsfrist, in der Skonto gewährt wird, müssen in der Rechnung aufgeführt werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil einer Rechnung ist die Bankverbindung des Zahlungsempfängers. Kontonummer, Bankleitzahl und Bezeichnung der Bank gehören dazu.
Pflichtangaben einer Rechnung mit geringem Betrag
Egal bei welchem Wert, Unternehmen müssen immer Rechnungen schreiben. Der Aufbau einer Rechnung über solche geringen Beträge kann sich jedoch vom Aufbau höherer Rechnungen unterscheiden. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 400 Euro nicht übersteigt, genügen neben dem Ausstellungsdatum folgende Angaben:
- Der Name und Anschrift des Unternehmens
- die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung
- Lieferdatum bzw. Lieferzeitraum
- das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
- der Steuerbertag
- der Steuersatz.
Häufig gestellte Fragen
Welche gesetzliche Grundlage regelt die Pflichtangaben einer Rechnung?
Die erforderlichen Angaben sind in §14 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) geregelt.
Was sind die grundlegenden Pflichtangaben einer Rechnung über die Adressdaten hinaus?
Die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände/Leistung, Lieferdatum/Leistungszeitraum, Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Entgelt, Steuerbetrag und Steuersatz.
Was muss zusätzlich beachtet werden, wenn eine Rechnung 10.000 Euro übersteigt?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers muss angegeben werden.
Was ist zu tun, wenn für die Leistung keine Steuer erhoben wird?
Ein Hinweis darauf ist erforderlich, dass eine Steuerbefreiung gilt.
Sind Hinweise zur Zahlung oder Skonto Pflichtangaben?
Ausstellungsdatum, Name und Anschrift des Unternehmens, Menge und Bezeichnung der Leistung/Ware, Lieferdatum/Zeitraum, Entgelt in einer Summe, Steuerbetrag und Steuersatz.
Welche vereinfachten Angaben sind bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von maximal 400 Euro erforderlich?
Ausstellungsdatum, Name und Anschrift des Unternehmens, Menge und Bezeichnung der Leistung/Ware, Lieferdatum/Zeitraum, Entgelt in einer Summe, Steuerbetrag und Steuersatz.