Quittung

Zuletzt geändert

22/12/2023

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Was ist eine Quittung?

Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung, die dir den Erhalt einer Ware oder einer Dienstleistung bestätigt und somit auch beweist, dass du diese Leistung bezahlt hast. Sie belegt dir z. B. deinen Einkauf. Du hast somit einen Beweis, für deinen Erwerb bestimmter Sachen oder Dienste. Das kann eine große Rolle spielen für Unternehmen/Betriebe und auch Selbstständigen, die beim Erstellen des Inventars belegen müssen, was eine Leistung wert war.

Funktion von Quittungen

In der Praxis finden Quittungen vor allem bei Barzahlungen Anwendung. Im Gegensatz zu Zahlungen per Überweisung, kann bei Barzahlungen die Zahlung nicht einfach per Kontoauszug belegt werden.Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, die Zahlung durch eine Quittung bestätigen zu lassen. Dadurch ist der Nachweis der Zahlung gegenüber Gläubiger und Finanzamt eindeutig erbracht. Nach §1426 ABGB bzw. §368 BGB ist der Gläubiger zur Ausstellung einer Quittung auf Nachfrage verpflichtet.

Vorlage einer Quittung

Im Gegensatz zu Rechnungen müssen auf Quittungen deutlich weniger Angaben gemacht werden. Zu den Mindestangaben auf einer Quittung zählen:

  • Name des Quittungsempfängers
  • Ausstellungsdatum und -ort
  • Art und Menge des Produkts bzw. der Dienstleistung
  • Steuerbetrag und Steuersatz (10%, 13% oder 20% in Österreich, 7% oder 19% in Deutschland)
  • Bruttopreis, in Zahlen und Worten

Eine Quittung ist also vom Muster her inhaltlich deutlich knapper als eine Rechnung. Aus diesem Grund kann eine Quittung auch keine ordentliche Rechnung ersetzen.

Unterschiede zwischen Rechnungen und Quittungen

Während mit einer Rechnung bzw. einer Kleinbetragsrechnung eine finanzielle Abrechnung gegenüber einem Kunden ausgestellt wird, bestätigt eine Quittung den Eingang einer Zahlung.Darüber hinaus sind Rechnungen in der Regel ausführlicher als Quittungen. Auf einer Rechnung müssen zusätzliche Angaben wie Steuernummer, Kundendaten, Rechnungsnummer und Liefer- bzw. Leistungsdatum gemacht werden. Bei Quittungen sind diese Informationen nicht nötig. Auch für Kleinbetragsrechnungen bis 150€ Rechnungsbetrag gelten vereinfachte Angabepflichten.Eine Rechnung bzw. Kleinbetragsrechnung mit dem Vermerk „Betrag dankend erhalten am (Datum)“ mit Unterschrift kann aber zusätzlich als Quittung fungieren.

In der Buchführung

In der Buchhaltung ist es wichtig, Quittungen aufzubewahren. Damit kannst du deine Einkäufe belegen/beweisen. Das Finanzamt möchte gerne von Selbstständigen die Quittungen und Einkaufsrechnungen sehen damit das Amt, die darin enthaltene Steuern zurück erstatten kann.

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