Vorsteuer

Zuletzt geändert

22/12/2023

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Was ist die Vorsteuer?

Mit der Vorsteuer ist eigentlich die Umsatzsteuer gemeint, aber mit dem Unterschied das wir der Käufer sind. Wenn wir also Produkte oder Dienstleistungen kaufen wird aus unserer Perspektive von der Vorsteuer gesprochen. Es gilt:

           
  • Die Vorsteuer ist die Steuer, welche wir beim Einkauf an ein anderes Unternehmen bezahlen.
  •        
  • Die Umsatzsteuer ist die Steuer, welche wir beim Verkauf an ein anderes Unternehmen erhalten.

Warum die Unterscheidung?

Abgesehen von verwaltungstechnischen Gründen, wird die Vorsteuer teilweise oder komplett vom Finanzamt zurückerstattet. Die hier sogenannte abziehbare (Vor)Steuer, kann von der dir eingenommen Umsatzsteuer abgezogen werden. Der Restbetrag muss ans Finanzamt abgegeben werden. Sollte aber bei der Berechnung ein Negativbetrag entstehen, so erhälst du umgekehrt Geld vom Finanzamt zurück.Wichtig: Vor- und Umsatzsteuer dürfen nur bei Betriebsausgaben abgezogen werden!

Regelungen

           
  • Die Vor- und Umsatzsteuer muss von grundsätzlich von jedem Unternehmen erfasst und abgeführt werden.
  •        
  • Der Abzug der Vorsteuer von der Umsatzsteuer findet im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung statt.
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  • Überschreitet ein Unternehmen die Umsatzgrenze von € 30.000.- nicht, greift die „Kleinunternehmerregelung“. Somit ist das Unternehmen unecht Steuerbefreit, wodurch keine Steuern abgezogen oder angerechnet werden können.

Wann darf keine Vorsteuer abgezogen werden?

Vorsteuer darf nur von abzugsfähigen Betriebsausgaben abgezogen werden. Dasselbe gilt gegenteilig auch für die Umsatzsteuer.Nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind daher beispielsweise Ausgaben für:

           
  • Geschenke
  •        
  • Lebensführung und Haushalt
  •        
  • Einkommensteuer und andere Personensteuern
  •        
  • Geldstrafen für Strafverfahren

InformerOnline

In unserer Buchhaltungssoftware wird in den Übersichten jede Änderung innerhalb der Buchhaltung automatisch übernommen. So siehst du als Unternehmer jederzeit die gesamte eingenommene Umsatzsteuer und eine Zusammenfassung der Vorsteuer, welche du vom Finanzamt zurück bekommst. Zudem ist die Zusammenfassung so aufgebaut, dass diese bei der Umsatzsteuererklärung ganz einfach übertragen und eingereicht werden kann!

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