Gutschrift

Zuletzt geändert

29/7/2025

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Was ist eine Gutschrift? Die genaue Antwort für Ihr Unternehmen

Eine Gutschrift ist das Gegenteil einer Rechnung; der Empfänger der Leistung stellt die Rechnung an den Leistungserbringer aus. Im Geschäftsleben begegnet Ihnen der Begriff in drei verschiedenen Varianten: als Umsatzsteuergutschrift, als kaufmännische Gutschrift (Stornorechnung) und als Bankgutschrift. Ab 2025 müssen Unternehmen auch elektronische Rechnungen für Gutschriften versenden!

Was bedeutet das für Unternehmen?

Viele kleine und mittlere Unternehmen sind sich der gesetzlichen Anforderungen nicht bewusst oder verwechseln die verschiedenen Arten von Gutschriften. Ab Januar 2025 müssen Unternehmen, die miteinander Geschäfte machen (B2B), Gutschriften elektronisch versenden. PDF-Gutschriften sind nicht mehr ausreichend.

Die Unterschiede und die erforderlichen Informationen zu kennen, ist daher unerlässlich.

Die drei Arten von Gutschriften im Detail

1. Die Abrechnungsgutschrift – die rechtliche Definition

§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG: Laut Umsatzsteuergesetz (UStG) ist die Rechnungsgutschrift die eigentliche Gutschrift für umsatzsteuerliche Zwecke. In diesem Fall wird die übliche Rechnungsstellung umgekehrt: Der Empfänger der Leistung stellt die Rechnung aus, nicht der Aussteller.

Häufige Verwendungen:

  • Provisionsabrechnungen: Handelsvertreter erhalten Gutschriften für ihre Provisionen
  • Pfandgutschriften: Rückgabe von Leergut und Mehrwegflaschen
  • Laufende Leistungen: Regelmäßige Abrechnung von langfristigen Verträgen
  • Subunternehmerleistungen: Generalunternehmer bezahlen ihre Rechnungen an Subunternehmer

Praxisbeispiel: Sie arbeiten als freiberuflicher Berater regelmäßig für eine Agentur. Sie haben anstelle von monatlichen Rechnungen ein Gutschriftsverfahren vereinbart. Die Agentur stellt Ihnen monatlich eine Gutschrift über 2.000 € für Ihre Beratungsleistungen aus. Für steuerliche Zwecke ist dies eine vollwertige Rechnung.

2. Die Stornorechnung (kaufmännische Gutschrift)

Im Allgemeinen denken viele Menschen bei einer Gutschrift an eine Rechnung, die etwas storniert oder korrigiert. Sie hilft, eine bereits versendete Rechnung ganz oder teilweise zu korrigieren.

Häufige Gründe für Stornorechnungen:

  • Falsche Rechnungsbeträge oder Rechenfehler
  • Nachträgliche Preisminderungen oder Rabatte
  • Retouren oder Reklamationen
  • Adressänderungen auf der Rechnung
  • Falsche Steuersätze

Regelung für 2025: Ab 2025 müssen Stornorechnungen im B2B-Bereich ebenfalls als E-Rechnungen versendet werden, wenn sie für Umsatzsteuerzwecke erforderlich sind.

3. Die Bankgutschrift – Zahlungsbestätigung

Eine Bankgutschrift bestätigt lediglich den Geldeingang auf Ihrem Bankkonto. Sie ist keine Rechnung, sondern eine Zahlungsbestätigung Ihrer Bank mit dem entsprechenden Wertstellungsdatum (Valuta).

Gesetzliche Pflichten und erforderliche Angaben

Gemäß § 14 Abs. 4 UStG muss eine Gutschrift die gleichen Angaben wie eine reguläre Rechnung enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des zahlenden Unternehmens
  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Gutschriftausstellers
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Gutschriftsnummer
  • Begriff „Gutschrift" (sehr wichtig)
  • Umfang und Art der Lieferung/Leistung
  • Zeitpunkt der Leistungserbringung (Fälligkeitsdatum)
  • Zahlungsbetrag und Steuerbetrag (mit Angabe der Steuersätze)
  • Anwendbarer Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung

Ab 2025 muss die Gutschrift als strukturierte elektronische Datei (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) übermittelt werden. PDF-Gutschriften werden nicht mehr akzeptiert!

Neue Regelung für elektronische Gutschriften ab 2025

Das Wachstumschancengesetz macht den Versand von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Dies gilt auch für alle Arten von Gutschriften, die im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer stehen:

  • Ab 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen elektronische Rechnungen, einschließlich Gutschriften, akzeptieren
  • Übergangszeitraum 2025–2026: Papiergutschriften können noch verwendet werden
  • 2027: Nur für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 800.000 € im Vorjahr
  • Ab 2028: Alle B2B-Gutschriften müssen elektronisch übermittelt werden

Statistik: Eine Umfrage des Bundesministeriums der Finanzen ergab, dass 42% der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland bereits elektronische Rechnungen verwenden. Ab 2025 müssen dies auch die restlichen 58% tun – eine große Veränderung für kleine und mittlere Unternehmen.

Anforderungen an eine gültige Gutschrift

Gemäß § 14 Abs. 2 UStG muss eine Gutschrift die folgenden Anforderungen erfüllen, um für Umsatzsteuerzwecke gültig zu sein:

  • Ermächtigung des Lieferanten: Der Empfänger der Gutschrift muss den Steuerbetrag gesondert ausweisen können
  • Vereinbarung: Der Gutschriftaussteller und der Gutschriftsempfänger müssen eine Vereinbarung haben
  • Erforderliche Angaben: Die Gutschrift muss alle erforderlichen Angaben enthalten
  • Übermittlung: Die Gutschrift muss an den Empfänger gesendet werden (Übertragung)
  • Widerspruchsfreiheit: Der Empfänger der Gutschrift darf keinen Protest einlegen

Praxistipp: Halten Sie Gutschriftsvereinbarungen immer schriftlich in Ihren Verträgen fest. So vermeiden Sie später Probleme und Missverständnisse mit dem Finanzamt.

Steuerliche Behandlung und Vorsteuerabzug

Ob Sie eine Rechnung erhalten oder eine Gutschrift für den Vorsteuerabzug versenden, spielt keine Rolle. Entscheidend ist:

  • Die Gutschrift enthält alle erforderlichen Angaben
  • Der Lieferant kann die Steuer ausweisen
  • Der Empfänger hat die Gutschrift nicht abgelehnt
  • Die versprochene Leistung wurde tatsächlich erbracht

Hinweis für Kleinunternehmen: Gemäß § 19 UStG dürfen Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer ausweisen. Wenn Sie eine Gutschrift erhalten, auf der Umsatzsteuer ausgewiesen ist, müssen Sie diese ablehnen! Andernfalls müssen Sie die ausgewiesene Steuer gemäß § 14c UStG entrichten.

Buchhalterische Behandlung von Gutschriften

Die Verbuchung hängt von der Art der Gutschrift ab:

Abrechnungsgutschrift (Sie erhalten die Gutschrift):

  • Buchungsart: Forderung gegen Erlös und Umsatzsteuer gegen Bank (bei Zahlung)

Stornorechnung (Sie erstellen die Gutschrift):

  • Buchungsart: Verbindlichkeit gegen Erlös und Umsatzsteuer gegen Bank (nach Zahlung)

Moderne Buchhaltungssoftware erkennt automatisch, ob es sich bei einem Dokument um eine Abrechnungsgutschrift oder eine Stornorechnung handelt, und verbucht es entsprechend korrekt.

Digitale Lösungen für den Gutschriftsprozess

Die obligatorische E-Rechnung erfordert die Digitalisierung des Gutschriftsprozesses:

  • Automatische Erstellung: Software erstellt Gutschriften auf Basis gespeicherter Vereinbarungen
  • Workflow-Integration: Automatische Übermittlung an die Buchhaltung
  • Compliance-Sicherheit: Einhaltung aller gesetzlichen Formate wie XRechnung und ZUGFeRD
  • Digitale Signatur: Sicherstellung von Echtheit und Unveränderlichkeit
  • Archivierung: GoBD-konforme Aufbewahrung für 10 Jahre

Trend 2025: Laut einer Studie des Digitalverbands Bitkom planen 73% der deutschen Unternehmen, ihre Rechnungsstellung bis Ende 2025 vollständig zu digitalisieren.

Häufige Fehler und Vermeidungsstrategien

  • Keine Kennzeichnung: Denken Sie immer daran, das Dokument als „Gutschrift" zu kennzeichnen
  • Keine Vereinbarung: Gutschriften sind nur gültig, wenn beide Parteien ihnen zustimmen
  • Falscher Zeitpunkt: Die Gutschrift muss unverzüglich nach Erbringung der Leistung ausgestellt werden
  • Unzureichende Informationen: Überprüfen Sie alle erforderlichen Angaben sorgfältig
  • Formatfehler ab 2025: PDF-Gutschriften sind im B2B-Bereich nicht mehr zulässig

Branchen mit häufigem Einsatz von Gutschriften

Das Gutschriftsverfahren wird in einigen Branchen häufig eingesetzt:

  • Medien und Verlage: Zahlungen für Lizenzen und Honorare an Autoren
  • Handelsagenturen: Provisionsabrechnungen
  • Logistik: Spediteure und Frachtführer
  • Online-Handel: Partnerprogramme und Affiliate-Zahlungen
  • Bauwesen: Subunternehmerleistungen

Integration in moderne Zahlungssysteme

Der Gutschriftsprozess lässt sich einfach in moderne Zahlungssysteme integrieren:

  • SEPA-Lastschrift: Automatischer Einzug nach Gutschrifterstellung
  • Sofortzahlung: Wertstellung am selben Tag
  • Blockchain-Technologie: Unveränderliche Dokumentation
  • API-Anbindungen: Automatisierte Zahlungsabwicklung
  • Inkasso-Integration: Automatische Verarbeitung von Forderungen bei Zahlungsausfall

Kernaussagen für KMU

Drei verschiedene Arten: Abrechnungsgutschriften, Stornorechnungen und Bankgutschriften haben jeweils unterschiedliche Bedeutungen und Anwendungen.

E-Rechnungspflicht beachten: Ab 2025 müssen B2B-Gutschriften elektronisch übermittelt werden – das PDF-Format ist nicht mehr ausreichend.

Vollständige Angaben erforderlich: Neben den üblichen Rechnungsangaben müssen Gutschriften auch den Begriff „Gutschrift" enthalten.

Vereinbarung erforderlich: Eine Gutschrift ist nur gültig, wenn beide Parteien ihr zustimmen (Deckung für eine ordnungsgemäße Verarbeitung).

Besonderheit für Kleinunternehmen: Begünstigter von Gutschriften mit ausgewiesener Umsatzsteuer müssen diese ablehnen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und die Einlösung der steuerlichen Pflichten durch ordnungsgemäße Gutschriftsverfahren gewährleisten die langfristige Compliance Ihres Unternehmens.

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