
Unter einer Gutschrift versteht man rechtlich gesehen eine Abrechnung von Lieferungen oder Leistungen. Sie wird auch "Abrechnungsgutschrift" genannt. Landläufig wird sie aber auch als Stornorechnung bezeichnet.
Die Gutschrift im rechtlichen Sinn meint nach §14 UStG eine Art umgekehrte Rechnung – die Abrechnungsgutschrift. Von einer Abrechnungsgutschrift wird gesprochen, wenn der Rechnungsempfänger dem Rechnungssteller eine Gutschrift für eine Lieferung oder Leistung sendet. Nicht der Kunde erhält eine Rechnung sondern der Kunde schreibt dem Leistungsersteller eine Gutschrift. Üblich sind Abrechnungsgutschriften beispielsweise bei Provisionsgeschäften. Gutschriften durch z. B. Schecks oder Lastschriften erfolgen mit dem üblichen Gutschriftenhinweis „Eingang vorbehalten (E .v.)“ und stellen noch keine endgültige Gutschrift dar. Der Hinweis stellt klar, dass Kreditinstitute jederzeit das Recht der Rückbelastung haben, sollten die betroffenen Inkassopapiere vom Schuldner nicht eingelöst werden.Hier ist ein Beispiel für dich:Herr Schmidt ist Handelsvertreter, sein Geschäftsherr ist Herr Müller. Im Dezember 2025 hat Herr Schmidt Handelsgeschäfte im Wert von 3.00€ abgeschlossen. Dafür muss der Geschäftsherr Herr Müller 5 % Provision bezahlen, also 150€. Beide haben sich auf das Gutschriftenverfahren geeinigt. Nicht Herr Schmidt stellt nun Herrn Müller eine Rechnung über die 150€ aus, sondern Herr Müller Herrn Schmidt eine Gutschrift.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Gutschrift nicht die Abrechnungsgutschrift verstanden, sondern eine Stornorechnung. Bei einer Stornorechnung, Rechnungskorrektur oder Korrekturrechnung handelt es sich um die Teilkorrektur oder Komplettkorrektur einer Rechnung. Mit einem solchen Dokument wird die Rechnung storniert.Beispiel:Unternehmerin Anna Kaiser hat eine Rechnung an ihren Kunden Herrn Wolf ausgestellt. Kurz nach Rechnungsstellung teilt Herr Wolf ihr mit, dass er umgezogen ist. Frau Kaiser muss die Rechnung nun um die Rechnungsanschrift berichtigen.Dafür storniert sie die entsprechende Rechnung mit einer Stornorechnung und stellt Herrn Wolf nochmals eine korrigierte Rechnung aus.
Es existiert noch eine dritte Bedeutung: Die Bankgutschrift. Eine Bankgutschrift ist – im Gegensatz zur Lastschrift – die Summe aller Zahlungseingänge auf dem Bankkonto. Mit der Bankgutschrift erhält der Bankkunde einen Anspruch gegenüber seiner Bank auf Auszahlung des Betrages.Beispiel:Max Mustermann, Inhaber der Mustermann GmbH, verkauft seinem Kunden einen gebrauchten PC zum Preis von 500 €. Der Kunde überweist den Rechnungsbetrag per Überweisung auf das Konto der Mustermann GmbH. Der Betrag von 500€ wird Herrn Mustermann von der Bank nun als Gutschrift auf das entsprechende Konto gutgeschrieben.
Laut §14 UStG Abs. 8 muss eine Gutschrift als Rechnung anerkannt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Eine Gutschrift ist rechtlich gesehen eine Abrechnung von Lieferungen oder Leistungen, die auch als "Abrechnungsgutschrift" oder umgangssprachlich als "Stornorechnung" bezeichnet wird.
Eine Abrechnungsgutschrift ist eine Art umgekehrte Rechnung nach §11 UStG, bei der der Rechnungsempfänger dem Leistungsersteller eine Gutschrift für eine Lieferung oder Leistung sendet.
Abrechnungsgutschriften sind beispielsweise bei Provisionsgeschäften üblich.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist die Gutschrift eine Stornorechnung, Rechnungskorrektur oder Korrekturrechnung zur Teil- oder Komplettkorrektur einer zuvor versandten Rechnung.
Unter anderem muss zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Gutschrift Einverständnis darüber bestehen, dass mit einer Gutschrift abgerechnet wird, und die Gutschrift muss die geforderten Angaben enthalten und als solche bezeichnet werden.
Unter anderem muss zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Gutschrift Einverständnis darüber bestehen, dass mit einer Gutschrift abgerechnet wird, und die Gutschrift muss die geforderten Angaben enthalten und als solche bezeichnet werden.




