
Der Lieferschein ist ein Dokument, das Auskunft zu den gelieferten Waren gibt. Somit kann der Kunde anhand diesem den Wareneingang kontrollieren. Zugleich kann der Lieferschein auch als Rechnung dienen und ist in der Regel der Lieferung beigelegt.Für den Lieferschein selbst gibt es keine gesetzlichen Vorgaben und der Lieferant ist nicht verpflichtet einen zu erstellen. Wenn aber einer ausgestellt wird, muss er den Mindestanforderungen an Geschäftsbriefen entsprechen. Die grundlegenden Angaben wären somit:
Grundsätzlich stimmen die am Lieferschein dokumentierten Waren mit den gelieferten Waren, sowie den Angaben auf der Rechnung überein. Somit enthält er die Stückzahl, Gewicht, Lieferdatum und die Kosten. Auch gilt der Lieferschein als Urkunde und muss sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Wird er gleichzeitig auch als Rechnung genutzt, gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Meistens werden die Lieferscheine digital aufbewahrt, dabei ist es wichtig, dass das Dokument und besonders der Eingangsstempel gut zu erkennen sind.
Während ein Lieferschein normalerweise keine Produktpreise enthält, entscheiden sich manche Unternehmen dafür, diese abhängig von der Branche und den zu liefernden Produkten aufzunehmen. Alternativ oder zusätzlich können einzelne Produkte nach ihrer eindeutigen Produktnummer aufgelistet werden.Ein Lieferschein kann auch die Bankinformationen des Verkäufers als Bestätigung oder zusätzliche Erinnerung für Zahlungszwecke enthalten.
Wird der Lieferschein gleichzeitig als Rechnung genutzt, kann dieser wie jede Rechnung bei Informer Invoicing digitalisiert, gespeichert und verbucht werden. Wird er als separates Dokument gehandelt, kann dieser der passenden Rechnung beigefügt werden. Somit ist alles jederzeit auffindbar und die Fristen werden auf jeden Fall eingehalten, ganz einfach und unkompliziert.
Ein Lieferschein ist ein Dokument, das Auskunft über die gelieferten Waren gibt und dem Kunden zur Wareneingangskontrolle dient.
Ja, der Lieferschein kann zugleich als Rechnung dienen und ist in der Regel der Lieferung beigelegt.
Nein, für den Lieferschein gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, und der Lieferant ist nicht verpflichtet, einen zu erstellen.
Er muss den Namen und die Adresse des Verkäufers und des Kunden, das Ausstellungsdatum, das Datum der Warenlieferung, die Beschreibung der Waren und die Menge jeder Warenart enthalten.
Obwohl Produktpreise normalerweise nicht enthalten sind, kann ein Lieferschein diese, eindeutige Produktnummern oder Bankinformationen des Verkäufers enthalten.
Obwohl Produktpreise normalerweise nicht enthalten sind, kann ein Lieferschein diese, eindeutige Produktnummern oder Bankinformationen des Verkäufers enthalten.




